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Slowakei Länderinformationen

Letzte Änderung: 11.11.2021

In der Slowakischen Republik gilt auf den Autobahnen und bestimmten Schnellstraßen Mautpflicht (slowakisch mýto). Mautfreie Autobahnabschnitte sind mit einem Schild mit der Aufschrift "BEZ UHRADY" gekennzeichnet.

  • Für das gesamte slowakische Straßennetz ist ganzjährig das Einschalten der Abblendleuchten während des Fahrzeugbetriebs vorgeschrieben.
  • In der Winterzeit vom 15. November bis 31. März müssen LKW über 3,5 t zGG mit Winterreifen ausgerüstet sein (M+S, M.S oder M&S- Kennung). Im gleichen Zeitraum müssen alle Straßenfahrzeuge für den Güterverkehr über 12 t zGG Schneeketten an Bord mitführen.
  • Für LKW über 7,5 t zGG besteht ein generelles Überholverbot auf Autobahnen und Schnellstraßen.
  • Eine Warmweste muss im Fahrzeug mitgeführt werden.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

SlowakeiGeschwindigkeit
innerhalb geschlossener Ortschaften50 km/h
außerhalb geschlossener Ortschaften
sowie auf vierspurigen Schnellstraßen und Autobahnen
90 km/h

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