Mautharmonisierung
Letzte Änderung: 25.01.2023
Was ist Mautharmonisierung?
Mit der Einführung der streckenbezogenen Straßenbenutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge in Deutschland (2005) wurde eine Harmonisierung fiskalischer Wettbewerbsbedingungen beschlossen. Umgesetzt wurde diese ab 2009 in Form von Förderprogrammen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). Die Fördermittelmaßnahmen sind zielgerichtet (zum Beispiel Umweltschutz, Erhöhung der Sicherheit) und können beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) online beantragt werden. Hierbei unterstützt SVG ihre Kunden.
BALM-Förderprogramm De-minimis
De-minimis-Beihilfen zur Erhöhung der Sicherheit oder zum Schutz der Umwelt werden für fahrzeugbezogene und personenbezogene Maßnahmen sowie für Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gewährt. Die jährliche Zuwendung beträgt maximal 33.000 Euro je Antrag stellendes Unternehmen. Richtlinie De-minimis
BALM-Förderprogramm Ausbildung
Gefördert werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die Ausbildungsplätze zur Ausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin schaffen. Je Ausbildungsverhältnis zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin werden als zuwendungsfähige Kosten pauschal 50.000 Euro pro Unternehmen anerkannt. Im ersten Ausbildungsjahr 21.700 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 15.200 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 13.100 Euro. Richtlinie Ausbildung
BALM-Förderprogramm Weiterbildung
Gefördert werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs, die überobligatorische allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen gemäß dem Maßnahmenkatalog der Richtlinie Weiterbildung durchführen. Der Förderhöchstsatz berechnet sich aus der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge x Fördersatz. Dieser beträgt bis zu 1.050 Euro bei kleinen Unternehmen, bis zu 900 Euro bei mittleren Unternehmen und bis zu 750 Euro bei anderen Antragstellern. Richtlinie Weiterbildung
BALM-Förderprogramm EEN
Gefördert wird die Anschaffung von Lkw und Sattelzugmaschinen, welche mit Erdgas, Flüssigerdgas oder elektrisch (Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge) angetrieben werden. Pauschal erfolgt ein Zuschuss bei Erdgasantrieb von 8.000 Euro pro Fahrzeug, bei Flüssigerdgasantrieb und Elektroantrieb bis einschließlich 12 t zGG von 12.000 Euro pro Fahrzeug. Bei elektrisch angetriebenen Fahrzeugen ab 12 t zGG werden 40.000 Euro pro Fahrzeug bezuschusst. Richtlinie EEN
Darüber gibt es über das BAG/BALM das Förderprogramm "Abbiegeassistent". Dieses gilt aber nicht nur für das Transportgewerbe und ist insofern nicht der "Mautharmonisierung" hinzuzurechnen.
Unterstützung und fachlichen Rat für die Antragstellung erhalten Sie bei Ihrer SVG.