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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Letzte Änderung: 10.08.2022

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dessen Anforderungen in der DGUV Vorschrift 2 konkretisiert werden.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen Sie bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie angrenzenden Rechtsgebieten.
 

Zum Beispiel: Beratung

  • zum Errichten / Einrichten / Umbauen von Arbeitsplätzen und Arbeitsstätten
  • zum Arbeitsmittel/ Anlagenmanagement (u.a. Anschaffung/ Abänderung / Prüfung von Arbeitsmitteln/ Anlagen)
  • zum Explosionsschutz (gemäß ATEX, BetrSichV, usw.) sowie bei der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
  • zur Produktsicherheit (u.a. Maschinensicherheit)
  • zur Durchführung der fachgerechten Ladungssicherung auf Fahrzeugen
  • zum Gefahrstoffmanagement (u.a. Anschaffung /Anwendung/ Lagerung/ Entsorgung von Gefahrstoffen)
  • zum Brandschutz und deren vorbeugenden und abwehrenden Maßnahmen, sowie zum bautechnischen Brandschutz
  • zum Umgang mit Biostoffen und deren Risiken
  • zu Unterweisung und Schulung der Beschäftigten in allen Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes


Vereinbaren auch Sie gleich über unser Kontaktformular oder Ihre persönliche Ansprechperson bei der SVG einen Termin mit unseren Expertinnen und Experten im Arbeits- und Gesundheitsschutz, und sichern sich somit eine Beratung von dem Experten der sicherheitstechnischen Betreuung in der Transport– und Logistikbranche.

Wir sind ebenfalls der Spezialist in der sicherheitstechnischen Betreuung von Betrieben unterschiedlichster Branchenzugehörigkeit und Größe, gerade in den Bereichen

  • Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP), Busbetriebe und TAXI
  • Entsorger
  • Waschstraßen
  • Bestatter
  • Binnenschiffer und Luftfahrtbetriebe
  • Verwaltungsbetriebe

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Gerne informieren wir Sie über dieses Thema, senden Sie uns eine Anfrage.

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