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Beschleunigte Grundqualifikation

Letzte Änderung: 27.08.2026

Die beschleunigte Grundqualifikation wird durch die Teilnahme an einer Schulung bei einer SVG oder den Bildungswerk des Verkehrsgewerbes erworben. Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.

Zur Vorbereitung auf die 90-minütige, theoretische Prüfung bei der IHK ist die Teilnahme an einem 140-stündigen Unterricht, davon 10 Stunden Fahrausbildung unter Aufsicht, verpflichtend. Während der Schulung werden Inhalte aus den drei Kenntnisbereichen

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln,
  • sozialrechtlicher Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraftverkehr sowie
  • Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistungen, Logistik

vermittelt.

Prüfungssprachen

Seit dem 18. August 2026 kann die theoretische Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation nicht mehr nur auf Deutsch abgelegt werden. Zugelassen sind zusätzlich:

  • Albanisch
  • Englisch
  • Hocharabisch
  • Kroatisch
  • Polnisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Türkisch
  • Ukrainisch

Die inhaltlichen Anforderungen der Prüfung bleiben unverändert. Wichtig für die Planung: Die gewünschte Prüfungssprache ist bereits bei der Anmeldung zur Prüfung festzulegen und kann später nicht mehr geändert werden. Sprechen Sie das Thema deshalb frühzeitig mit Ihrer SVG und der zuständigen IHK ab.

Grundlage ist die Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BGBl. 2026 I Nr. 236).

Abgrenzung zur Grundqualifikation

Die Fremdsprachenregelung gilt ausschließlich für die beschleunigte Grundqualifikation. Für die Prüfung zur Grundqualifikation gilt sie nicht.

Qualifizierungsangebote finden Sie im SVG Seminar-Portal

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