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Die Ukraine-Krise beschäftigt auch die Versicherer

Auswirkungen der Ukraine Krise auf den Versicherungsschutz - wir Informieren Sie.

Wir möchten, dass Ihr Unternehmen auch während der Krise abgesichert ist. Die Kriegssituation in der Ukraine hat Auswirkungen auf alle Teilnehmer der Wirtschaftskreisläufe. Auch auf die durch die SVG Assekuranz versicherten Unternehmen. Für unsere Kunden aus dem Logistik- und Speditionsbereich ergeben sich aktuell viele Fragen in Zusammenhang mit Russland, Belarus und der Ukraine.

Was Sie jetzt über Ihren Versicherungsschutz wissen sollten 

Es kommt zu Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes durch:

  • Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen und inneren Unruhen 
  • täglich ändernde Sanktionen
  • Ausschluss von Zahlungen des Risikoträgers an Zahlungsempfänger mit Sitz in Russland, Belarus und der Ukraine 

Haben Sie deswegen bitte ein besonderes Augenmaß auf Ihre Lieferketten, Warenströme und vermeiden Sie Transporte in die oben genannten Staaten.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass sich Änderungen in Bezug auf die Anmeldung und Prüfungvon Transporten von und nach Russland, Belarus und in die Ukraine ergeben haben. 
Die Transporte müssen vorab beim Risikoträgerangemeldet und bestätigt werden.

Wir bitten Sie folgende Hinweise des DSLV zu beachten.

Der DSLV weist darauf hin, dass auch Transportdienstleistungen unter „wirtschaftliche Ressourcen“ fallen und somit deren Bestimmungen und Sanktionen unterliegen. Gleiches gilt im Zusammenhang mit Geldern. Bitte beachten Sie, dass der Begriff „Gelder" finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, unter anderem auch Wechsel, Bürgschaften, Akkreditive und Konnossemente umfasst.

  • Überprüfen Sie bitte, ob die sanktionsbeschwerten Länder bereits in Ihrer EDV eingepflegt wurden, falls nicht, sprechen Sie Ihren Softwaredienstleister an.
  • Beachten Sie außerdem die Ausfuhrbestimmungen und überprüfen Sie die Begleitpapiere auf die Art der Güter, z.B. „dual used goods“. Des Weiteren sollte Sie prüfen, ob sich Personen oder das Unternehmen, der vertraglichen Beziehung, auf den Sanktionslisten vermerkt wurde. Eine konsolidierte Liste aller in der EU gelisteten Personen und Organisationen kann auf der Website der Europäischen Union unter folgender Adresse heruntergeladen werden: Consolidated list of sanctions - European External Action Service.

Folgen Sie den Handlungsempfehlungen des DSLV für Speditions- und Logistikunternehmen 
im Hinblick auf Russlandtransporte. 

  • Der DSLV empfiehl die Abwicklung von Russlandgeschäften über eine zentrale Compliance-Stelle im Unternehmen, sowie die Verwendung der Exportvollmacht, beziehungsweise bei reinem Transport vergleichbare Bestätigung des Auftraggebers. Die Überprüfung aller am Auftrag beteiligten Personen, Organisationen und Einrichtungen anhand der EU-Antiterrorismus-Verordnungen und Russlandsanktionslisten wird nahegelegt. 
  • Als Nutzer von KRAVAG-online oder SpeDIS für die Anmeldung Ihrer Transporte, zeigt Ihnen das System an, das Transporte von und nach Russland, Belarus und die Ukraine anfragepflichtig sind. Hier erfolgt die Prüfung durch den Risikoträger automatisch. 
    Sofern Sie Ihre Transporte noch per Excel anmelden, so beachten Sie bitte, dass künftig alle Transporte, die von o.g. Standorten beginnen oder enden vorab an die SVG/KRAVAG zur Prüfung zu melden sind. 
  • Für Transporte, die nicht vorab gemeldet und durch den Risikoträger bestätigt worden sind, besteht im Schadenfall unter Umständen kein Versicherungsschutz.

Besonderheit für die Transporte von Hilfsgütern 

Ab sofort erhalten unsere Kunden mit einer Speditions-Güter-Police folgende Möglichkeit:

  • Beitragsfreie Eindeckung von grenzüberschreitenden Hilfsgüter-Transporten für Hilfsbedürftige des Ukraine-Kriegs innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten
  • Deklaration der Transporte wie üblich über KRAVAG-online 
  • Versicherung von Hilfsgütern des täglichen Bedarfs z. B.:
    • Decken, Schlafsäcke, Matten, Matratzen
    • Mittel der Körperpflege
    • Batterien, Taschenlampen
    • Lebensmittel

Versicherungsschutz besteht nicht in der Ukraine, Belarus, Russland. Das bedeutet, der Versicherungsschutz wird nur für die Mitgliedsländer der EU oder NATO Staaten zur Verfügung gestellt.

  • Sollte in den Verkehrshaftungsversicherungen nur Deutschland als Geltungsbereich vereinbart sein, wird der Versicherungsschutz für entsprechende Transporte von Hilfsmitteln innerhalb der EU unentgeltlich erweitert. Bitte beachten Sie dennoch, dass in der Verkehrshaftung Ansprüche aus Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Eingriffe von hoher Hand u. ä. vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben. 

Praktische Hinweise zur Mautpflicht und Hilfstransporten finden sie unter dem Link der SVG https://www.svg.de/meldungen/gesetzliche-ausnahmen-fuer-hilfsguetertransporte-in-die-ukraine-in-deutschland-und-transitlaendern.

Für Fragen und Informationen rund um das Thema, sprechen Sie uns an. Ihre Ansprechpartner aus der SVG stehen Ihnen gerne zur Seite und gehen auf Ihre Fragen ein.

Quelle DSLV - DSLV-Rundschreiben Nr. 038/2021/a vom 28. Februar 2022 

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