Am 1. Januar 2027 treten die neuen internationalen Gefahrgutvorschriften für den Straßentransport (ADR 2027) offiziell in Kraft. Für die Transport- und Logistikbranche bleiben die baulichen und systematischen Auswirkungen zwar überschaubar, dennoch gibt es in der betrieblichen Praxis, der Dokumentation und bei der Schulung von Beschäftigten wichtige Neuerungen, die frühzeitig umgesetzt werden sollten.
Zwar gewährt der Gesetzgeber eine allgemeine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2027, in der Transporte noch nach dem alten ADR 2025 durchgeführt werden dürfen. Spätestens ab dem 1. Juli 2027 ist das ADR 2027 jedoch für alle Marktteilnehmer verbindlich.
Wir haben für Sie die wichtigsten Praxisänderungen kompakt zusammengefasst.
Personelles: Pflichtunterweisung & Schulungen E-Learning für Gefahrgutfahrer (Kap. 8.2):
Nach langen Verhandlungen wird der theoretische Unterricht digitaler. Für die Erst- und Auffrischungsschulung ist künftig synchroner Fernunterricht (Live-Online-Unterricht) erlaubt. Für die Auffrischungsschulung wird zudem zeitversetztes E-Learning für Teile der Theorie zugelassen. Wichtig: Praktische Einzelübungen müssen zwingend weiterhin als Präsenzunterricht stattfinden! Die finalen DIHK-Leitlinien hierzu werden im Spätherbst 2026 erwartet.
Unterweisung selbstständiger Fahrer (Kap. 1.3): Es wird ausdrücklich klargestellt, dass die Pflicht zur Gefahrgutunterweisung sowie zur Aufbewahrung der Nachweise auch für selbstständige Kraftfahrer (Subunternehmer ohne Angestelltenstatus) gilt.
Dokumente & Ausrüstung auf dem Fahrzeug
Neue Schriftliche Weisungen (Kap. 5.4.3): Die „Unfallmerkblätter“ werden nach zehn Jahren erstmals wieder inhaltlich angepasst, um unter anderem alternative Fahrzeugantriebe zu berücksichtigen (z. B. Vorrichtungen zur Spannungsfreischaltung statt des klassischen Batteriehauptschalters).
Praxistipp: Alte Schriftliche Weisungen dürfen noch bis zum 31. Dezember 2027 mitgeführt werden. Wir empfehlen jedoch, die neuen Versionen (verfügbar voraussichtlich ab Herbst 2026 auf der UNECE-Website) frühzeitig auszugeben und den Erhalt vom Fahrpersonal quittieren zu lassen.
Zulassungsbescheinigung für Anhänger (Kap. 8.1.2.2): Die ADR-Zulassungsbescheinigung für Anhänger muss sich künftig nicht mehr zwingend im Fahrerhaus befinden. Es reicht aus, wenn sie wettergeschützt und leicht zugänglich direkt am/im Anhänger aufbewahrt wird.
Ladung & Technik (Fahrzeuge, Verpackung und Kennzeichnung)
Strenge Regeln beim Stapeln (Kap. 7.5.7.2): Verpackungen, die einer Stapeldruckprüfung unterzogen wurden, müssen auf dem Lkw zwingend in derselben Ausrichtung verladen werden, in der sie geprüft wurden (in der Regel auf der Oberseite). Ein „Auf-die-Seite-Legen“ zur besseren Raumausnutzung ist damit unzulässig.
Absenkung von Höchstmengen (1.1.3.6 – „1000-Punkte-Regel“): Für bestimmte Stoffe der Beförderungskategorie 1 (darunter u. a. UN 1005 Ammoniak und UN 1017 Chlor) sinkt die freigestellte Höchstmenge je Beförderungseinheit von bisher 50 kg auf 20 kg. Hier gilt eine großzügige Übergangsfrist bis Ende 2030, um Fuhrparks (z.B. EX-Fahrzeuge) ohne Investitionsdruck anzupassen.
Reifendruckkontrollsystem (TPMS) für Neuzulassungen (Kap. 9.2.9): Neuzugelassene Gefahrgutfahrzeuge (EX, FL und AT) müssen ab dem 1. Juli 2027 verpflichtend mit einem automatischen Reifendrucküberwachungssystem ausgestattet sein.
Status und Update: Einsatz von E-Trucks im Gefahrguttransport (Teil 9):
Zur Erinnerung und als Orientierung für die Fuhrparkplanung hier der aktuelle Status zu batterieelektrischen Lkw (E-Trucks):
Erlaubt (Klassen AT & FL): Bereits seit dem ADR 2023 bzw. 2025 dürfen E-Trucks für klassische Versandstücke (Stückgut), Schüttgut sowie für Tanks mit entzündbaren oder nicht-entzündbaren Flüssigkeiten und Gasen eingesetzt werden.
Verboten (Klasse EX): Für den Transport von Explosivstoffen (Fahrzeugtypen EX/II und EX/III, z. B. Pyrotechnik, Sprengstoffe) sind alternative Antriebe wie Batterieelektrik oder Wasserstoff auch unter dem neuen ADR 2027 weiterhin streng verboten. Hier müssen zwingend konventionelle Verbrennungsmotoren genutzt werden.





